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   VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 8 S 2386/91   

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VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 8 S 2386/91 (https://dejure.org/1992,15180)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1992 - 8 S 2386/91 (https://dejure.org/1992,15180)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 8 S 2386/91 (https://dejure.org/1992,15180)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1972 - II 199/72
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 8 S 2386/91
    In seinem Beschluß hat das VGH Mannheim, 1972-05-04 - II 199/92 -, DÖV 1972, 821, entschieden, die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung brauche den Beginn und das Ende der Auslegungsfrist nicht als Datum zu nennen, vielmehr reiche es aus, wenn Angaben anderer Art in der Bekanntmachung eindeutige Schlüsse auf Beginn und Ende der Frist zuließen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Bekanntmachung der Auslegung (ohne

    Sollte es dem Bürger überhaupt auf das exakte Datum zum Fristbeginn und Fristende ankommen, kann es ihm bei Zweifeln zugemutet werden, sich beispielsweise bei der Gemeinde zu informieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.9.1992 - 4 NB 17/92 - NVwZ 1993, 475 = ZfBR 1993, 31 = UPR 1993, 26 = BauR 1993, 305 sowie den zugrundeliegenden Beschluß des Senats vom 12.2.1992 - 8 S 2386/91 -).

    Aus dem bereits genannten Beschluß des Senats vom 12.2.1992 - 8 S 2386/91 - ergibt sich nichts anderes.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

    Auch das BVerwG (vgl. den Beschluß v. 8.9.1992 - 4 NB 17.92 -, UPR 1993, 26 = PBauE § 3 BauGB Nr. 8 sowie den zugrundeliegenden Beschluß des Senats v. 12.2.1992 - 8 S 2386/91) hat - bezogen auf die Errechnung des datumsmäßigen Fristendes - ausgesprochen, es könne dem Bürger bei Zweifeln zugemutet werden, sich z.B. bei der Gemeinde über das Ende der Frist zu informieren.
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